Veröffentlicht am von Martin Lange in Wirtschaft.

WhatsApp

Wer ins Ausland mit seinem Hund will, sollte sich vor Anreise bei seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren, ob in diesen Land auch ein Versicherungsschutz gewährt wird. Denn in einige Fällen besteht eine Beschränkung bei der Tierhalterhaftpflicht. Grund sind hier meist die Grund- oder Basistarife der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Wer mehr Schutz für das Ausland weltweit haben will, muss nicht zwangsläufig auf eine Zusatzversicherung zurückgreifen. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf http://www.tierhalterhaftpflichtversicherung-vergleich.de/ausland/.

Wahl des richtigen Tarifs

Der Preis darf bei der Auswahl der Police keine große Rolle spielen. Besser ist es auf die Leistungen und auf den Schutz zu achten. Besonders diese ist bei einem dauerhaften und längeren Aufenthalt im Urlaubsland von großer Bedeutung. Auch ist die Höhe der Versicherungssumme ein wichtiges Entscheidungskriterium. Ratgeber empfehlen keine Tarife auszuwählen, welche eine Pauschalsumme von 3 Millionen Euro anbieten.

Einreisebedingungen kennen

Doch es gibt auf bei der Einreise an sich Hindernisse die überwunden werden müssen. Durch unterschiedliche Vorfälle mit Listenhunden, haben fast alle europäischen Länder ihre Hundegesetze massiv verschärft. So besteht fast überall eine Leinenpflicht. Weiterhin muss häufig auch ein Maulkorb für die Vierbeiner mitgeführt werden. In einigen Ländern wird die Einreise des Urlaubers verweigert, wenn keine Hundehaftpflichtversicherung nachgewiesen wird.

Der Begriff Kampfhunde

Der durch die Medien verbreitete Begriff Kampfhund, gibt es laut Gesetz und Züchter nicht. Daher wurde der Begriff Listenhund von den Versicherungen ins Leben gerufen. Denn nicht jede Rasse hat heute noch ihren ursprünglichen Zweck. Policengeber verstehen in diesem Fall leider keinen Spass, wenn es um die Versicherbarkeit dieser Tiere geht. In den meisten Fällen wird ein Antrag auf Grund von Rasse, Größe, Gewicht oder Herkunft verweigert.

Rechtsschutz schon mit enthalten

Wer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, benötigt keine zusätzliche Rechtsschutzversicherung für sein Tier. Denn berechtigte Ansprüche werden schnell von der Police reguliert und unberechtigte Forderungen werden auch gerichtlich abgewehrt. Somit hat sie ein Funktion einer indirekten Rechtsschutzversicherung, ohne dafür eine Zusatzversicherung abschließen zu müssen.

Erweiterungen sinnvoll aber kostenintensiv

Die meisten Anbieter einer Haftpflichtversicherung für Tiere bieten ihren Haltern auch Erweiterungen für den Versicherungsschutz an. So können Pferde mit einer Unfallversicherung oder gar Lebensversicherung versichert werden. Hunde und Pferde können ebenfalls mit einer Krankenversicherung oder einer OP-Versicherung abgesichert werden. Auch wenn hier Rabatte für den Abschluss angeboten werden, sind die Zusatzkosten nicht zu verachten.


Impressum

Lange & Lange GbR Paul-Oestreich-Straße 6 13086 Berlin

Kommentare und Meinungen