Viele Menschen denken, dass Beamte unantastbar sind. Das hat leider Fall Hans-Georg Maaßen verdeutlicht. Doch an sich ist im Gesetz genau verankert, dass Beamte bei krazzen Verstößen rechtlich belangt werden können. Sowohl vom Dienstherrn als auch von Außenstehenden (Betroffene). Daher wird vielen Staatsdiener auch geraden eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Viele weitere Infos zu diesem Thema gibt Weiterlesen »