Mit einer Sterbeversicherung hat man die Möglichkeit die eigenen Angehörigen vor den hohen Bestattungskosten abzusichern. Notwendig wurde diese Form der privaten Vorsorge durch die Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes der Krankenkassen im Jahre 2003. Seitdem erhalten Angehörige keinerlei Unterstützung, wenn Sie bestattungspflichtig sind. Die Kosten einer würdigen Beerdigung können allerdings schnell zu einem finanziellen Fiasko werden, belaufen sie sich doch auf 5000 Euro und mehr. Der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung scheint da notwendig, doch Verbraucherschützer sind anderer Ansicht – wer hat nun Recht?
Sterbeversicherungen in der Kritik – berechtigt?
Sei es die Stiftung Warentest, die Welt Online oder die Verbraucherzentrale Sachsen: Immer wieder wird in den Medien vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung abgeraten. Zu teuer oder Renditegrab, so lauten die Urteile zur Sterbegeldpolice. Und es ist unbestritten: Bei manchen Gesellschaften und Tarifen zahlt der Versicherungsnehmer mehr ein, als er am Ende herausbekommt. Warum sollte man also so ein Verlustgeschäft abschließen?
Rendite oder Sicherheit?
Die oben genannten Kritikpunkte lassen einen gewichtigen Faktor außer Acht, nämlich den Versicherungsgedanken. Um das nachzuvollziehen, muss man sich bewusst machen, warum Menschen überhaupt Versicherungen abschließen: Das Risiko des Einzelnen soll auf ein Kollektiv, die Versichertengemeinschaft, übertragen werden. Im Falle der Sterbegeldversicherung ist das versicherte Risiko die Kosten einer Beerdigung. Durch die Prämie erhält der Versicherungsnehmer die Sicherheit, dass (nach Ablauf einer optionalen Wartezeit) immer genügend Geld für die eigene Bestattung zur Verfügung steht und die Angehörigen finanziell entlastet sind.
Das Sparbuch als Alternative?
Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, wie er für seine Beerdigung vorsorgen möchte. Oft wird als Alternative zur Sterbegeldversicherung das Sparbuch genannt. Jedoch erhält man hier keine Sicherheit: Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, sind die Kosten der Beisetzung im Zweifelsfall nicht gedeckt. Bei Pflegebedürftigkeit kann das angesparte Vermögen sogar vom Amt zur Kostendeckung eingesetzt werden und am Ende steht kein Kapital mehr für die Hinterbliebenen zur Verfügung. Währenddessen gehört eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen und ist so vor dem Zugriff des Amtes sicher.
Wer diese Sicherheiten haben möchte, schließt eine Sterbegeldversicherung ab und nimmt dafür in manchen Fällen sogar in Kauf, dass er mehr Beiträge einzahlt als er am Ende als Versicherungsleistung erhält. Insofern unterscheidet sich das private Sterbegeld nicht von anderen Versicherungen: Auch bei der Haftpflichtversicherung bezahlt man jährlich seine Prämien, obwohl es vielleicht nie zu einem Versicherungsfall kommt. Der Versicherungsnehmer zahlt also nur für die Gewissheit, dass im Falle eines Malheurs nicht die ganze Existenz auf dem Spiel steht.
Früh vorsorgen lohnt sich
Dabei muss diese Kritik nicht bei jedem Kunden zutreffen. Wer sich beispielsweise bereits in jungen Jahren um den Abschluss einer Sterbeversicherung kümmert, zahlt bei fast allen Versicherern weniger Beiträge über die gesamte Prämienzahldauer ein, als am Ende als Versicherungssumme zur Verfügung steht.
Quellen, Medienecho und weiterführende Informationen:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Renditegrab-Sterbegeldversicherung
http://bestattungsvorsorge-heute.de/sterbegeldversicherung/
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_%28Kollektiv%29